Die Zahl der MPU Anordnungen in Deutschland ist in den letzten Jahren relativ gleich geblieben, ca. 100.000 Begutachtungen sind es jährlich. Das entspricht einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller Führerscheininhaber. In der Mehrzahl der Fälle wird diese Begutachtung der Fahreignung bei einem Fahrerlaubnis-Entzug angeordnet, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist. Wer sich nicht informiert, erfährt vielleicht erst bei der Antragstellung, dass eine MPU erforderlich ist. Holen Sie sich deshalb so früh wie möglich Rat bei unseren versierten Berater.
Knapp die Hälfte der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen“ sind Wiederholungen. Die Untersuchungsgründe sind wie folgt: