Gründe für MPU-Anordnungen

Die Zahl der MPU Anordnungen in Deutschland ist in den letzten Jahren relativ gleich geblieben, ca. 100.000 Begutachtungen sind es jährlich. Das entspricht einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller Führerscheininhaber. In der Mehrzahl der Fälle wird diese Begutachtung der Fahreignung bei einem Fahrerlaubnis-Entzug angeordnet, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist. Wer sich nicht informiert, erfährt vielleicht erst bei der Antragstellung, dass eine MPU erforderlich ist. Holen Sie sich deshalb so früh wie möglich Rat bei unseren versierten Berater.

Knapp die Hälfte der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen“ sind Wiederholungen. Die Untersuchungsgründe sind wie folgt:

MPU-Untersuchungsgründe

  • Bei etwa 55 bis 60 Prozent wurde im Gutachten die Alkoholfrage gestellt.
  •  Drogen- und Medikamente folgen mit knapp 20 Prozent.
  •  Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol liegen bei gut 15 Prozent der MPU-Anordnungen.
  •  Andere Anlässe wie psychische oder körperliche Probleme, altersbedingte Ursachen liegen bei einem Anteil von 5 bis 10 Prozent.

MPU-Anordnungen

  •  Wenn ein Fahrer im Straßenverkehr mehrfach mit Alkohol aufgefallen ist. Dies bei mehr als 0,5 Promille. Die Grenze liegt bei 0,3 Promille.
  •  Bei einmaliger Auffälligkeit mit 1,6 Promille bzw. in einzelnen Bundesländern liegt die Grenze bei 1,1 Promille.
  •  Wenn ein Kraftfahrer unter Drogeneinfluss aufgefallen ist, schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hat oder strafrechtlich aufgefallen ist, z.B. mit hoher Aggressivität und geringer Impulskontrolle.
  •  Wenn der Fahrer bereits eine MPU Begutachtung hatte und innerhalb der Probezeit Auffälligkeiten hinzukommen.
  •  Bei bestimmten Berufsgruppen oder der Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem achtzehnten Lebensjahr.
  •  Körperliche Erkrankungen oder Einschränkungen vorliegen, welche die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen können.
  •  Bei psychischen Erkrankungen, die einen Einfluss auf die Konzentration haben können.
  •  Bei nachlassender Fahrtüchtigkeit im Alter, wie etwas Altersdemenz.
  •  Wenn Psychosen vorliegen, bei denen ein sicheres Fahren durch die Emotionen nicht mehr möglich ist.